Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brain8 GmbH
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Brain8 GmbH, Burgerfeld 65, 85570 Markt Schwaben (im Folgenden kurz ANBIETER genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz Klient genannt, zusammen hier auch als „die Parteien“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus den Bereichen strategische Werbe- und Marketingberatung, Erstellung von Werbemitteln, Erstellung und Bereitstellung von Landingpages / Aktionswebseiten, Online- bzw. Social Media Marketing sowie TreueCard-Systeme (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Klienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Klienten Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem Klienten (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Leistungen
2.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Vereinbarung zwischen ANBIETER und Klienten.
2.2. Der ANBIETER ist berechtigt, sich bei der Leistungserbringung der Hilfe Dritter zu bedienen.
2.3. In Bezug auf die Inhalte eines Dienstleistungsvertrags zwischen den Parteien steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3. Vertragsschluss
3.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Klient wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem Klienten erfolgt regelmäßig schriftlich oder per E-Mail.
3.3. Sofern der Klient nicht ausdrücklich und im Einzelfall eine schriftliche Benachrichtigung verlangt, ist er damit einverstanden, dass ihm Informationen zu laufenden Verträgen per E-Mail übermittelt werden. Dies gilt auch für vertrauliche Informationen für vom Klienten in Auftrag gegebene Leistungen.
3.4. Der Klient erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der Klient im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben
4. Besondere Bestimmungen für Leistungen im Bereich Online und Performance Marketing
4.1. Soweit der Klient den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des Klienten (z.B. der Schaltung von Online-Werbeanzeigen, Postings) beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
4.2. Der Klient bestimmt das Budget der Werbekosten, das zusätzlich zur Vergütung anfällt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten unmittelbar zwischen dem Klienten und der Werbeplattform. Der Klient trägt sämtliche anfallenden Werbekosten.
4.3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen der ANBIETER dem Klienten gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
4.4. Plattformen (z.B. Facebook, LinkedIn, Instagram, oder dergleichen) können im Einzelfall Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den Klienten erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Klienten temporär oder permanent sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt insoweit unberührt.
4.5. Der Klient erhält ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Kampagnen, Lizenzen und Inhalte (z.B. Creatives, Texte, Bild- und Videomaterial) während der Vertragslaufzeit. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Lizenzen oder Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
4.6. Der Klient räumt dem ANBIETER an Werbekampagnen und deren Inhalten ein sachlich und zeitlich uneingeschränktes, weltweites, einfaches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein. Davon sind auch zukünftige Nutzungsarten erfasst, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
5. Besondere Bestimmungen im Bereich Social Media Marketing inkl. E-Mail-Marketing, Content- und Designerstellung
5.1. Die inhaltliche Abstimmung des Contents bzw. der Designs (z.B. Texte, Grafiken, Printelemente, oder dgl.) erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung des Contents beim ANBIETER.
5.2. Soweit der Klient den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des Klienten beauftragt, erteilt er insoweit dem ANBIETER eine entsprechende Vollmacht.
5.3. Sofern Content bzw. Design durch Nachbearbeitungen und/oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert wird, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Material ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
5.4. Der Klient erhält ein einfaches Nutzungsrecht zur Nutzung des erstellten Contents bzw. der erstellten Designs waehrend der Vertragslaufzeit. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den Klienten ist unzulässig. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen Schadensersatzansprüchen.
6. Besondere Bestimmungen im Bereich Erstellung und Bereitstellung von Landingpages / Aktionswebseiten
6.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Leistungen, insbesondere die Einrichtung einer Landingpage / Aktionswebseite, die Verwaltung der über die Landingpage /Aktionswebseite enthaltenen E-Mail-Adressen und die Durchführung weiterführender Werbekampagnen und/oder (End-)Kundenkorrespondenz an.
6.2. Die über die Landingpage / Aktionswebseite erhaltenen E-Mail-Adressen werden vom ANBIETER verwaltet. Entsprechende Werbemittel an die Endkunden, die sich über die Landingpage / Aktionswebseite für den Bezug eines Werbemittels angemeldet haben, werden durch den ANBIETER im Auftrag des Klienten versendet, wobei der Klient als Versender ausgewiesen wird. Die Parteien werden insoweit einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag, welcher den Vorgaben der DSGVO entspricht, abschließen.
Der ANBIETER ist gegen Zahlung eines zwischen den Parteien vereinbarten Zusatzentgeltes verpflichtet, dem Klienten die über die Landingpage / Aktionswebseite erhaltenen E-Mail-Adressen zur Verfügung zu stellen. Dies Kosten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste (abrufbar unter Brain8-aktuelle IzA-Preisliste).
6.3. Der ANBIETER bemüht sich, die Landingpage / Aktionsseite unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Allerdings ist es bei aller Sorgfalt nicht ausgeschlossen, dass die Abrufbarkeit unterbrochen wird, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Software-Updates sowie technischer oder sonstiger Probleme, die nicht im Einflussbereich des ANBIETERS liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.). Der ANBIETER bemüht sich, die Landingpage / Aktionsseite möglichst schnell wieder zum Abruf anzubieten, kann aber einen störungsfreien Abruf und Betrieb nicht garantieren.
6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, die Landingpage / Aktionsseite ganz oder teilweise offline zu stellen, sofern dies zu Zwecken der Wartung und zur Vornahme von Reparaturen erforderlich und dem Klienten zumutbar ist.
6.5. Der Klient ist Betreiber der jeweiligen Landingpage / Aktions-Webseite. Er hat dem ANBIETER einen entsprechenden Link zu seiner Datenschutzerklärung und seinem Impressum zur Verfügung zu stellen.
6.6. Der Klient ist verpflichtet, die für die jeweilige Landingpage / Aktionswebseite benötigten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Dateien, Grafiken, Zahlen) bereit zu stellen.
6.6.1. Die Verantwortung für sämtliche Inhalte im Sinne Ziffer 6.6 liegt ausschließlich und uneingeschränkt bei dem Klienten, der diese Inhalte an den ANBIETER übermittelt hat. Der Klient stellt den ANBIETER insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
6.6.2. Der ANBIETER kontrolliert Inhalte, die der Klient übermittelt hat, nicht und übernimmt deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Angemessenheit und Qualität solcher Inhalte.
6.6.3. Der ANBIETER speichert und veröffentlicht die vom Klienten überlassenen Inhalte nur während der Dauer des Vertragsverhältnisses. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden diese gelöscht.
6.6.4. Dem Klienten ist es untersagt, dem ANBIETER Inhalte zum Zwecke der Veröffentlichung bzw. Verbreitung zu übermitteln, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere darf der Klient nicht Inhalte übermitteln,
- die nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen rechtswidrig, schädigend, bedrohend, missbräuchlich, belästigend, verleumderisch, vulgär, obszön, hasserregend, rassistisch oder in sonstiger Weise zu beanstanden sind;
- die Rechte Dritter, insbesondere Patente, Marken, Urheber- oder
Leistungsschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte oder Eigentumsrechte verletzen;
- die Software-Viren oder andere Informationen, Dateien oder Programme enthalten, die dazu gedacht oder geeignet sind, die Funktion von Computer Soft- oder Hardware oder von Telekommunikationsvorrichtungen zu unterbrechen, zu zerstören oder einzuschränken.
6.7. Der ANBIETER wird dem Klienten die Landingpage / Aktionswebseite sowie die korrespondierenden Werbemittel vor Veröffentlichung bzw. Verbreitung zur Freigabe übersenden. Eine Veröffentlichung bzw. Verbreitung erfolgt erst nach erfolgter Freigabe.
6.8. Änderungen der freigegebenen Inhalte sind jederzeit gegen Entgelt möglich. Die Kosten ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste (abrufbar unter Brain8-aktuelle IzA-Preisliste). Im Falle eines Änderungsverlangen wird der ANBIETER die gewünschten Änderungen innerhalb von 4 Werktagen zur Freigabe übersenden. Das Einspielen auf der Landingpage / Aktionswebseite erfolgt sodann innerhalb von 8 Tagen nach Freigabe durch den Klienten.
7. Besondere Bestimmungen im Bereich Fotografie und Videografie
7.1. Die inhaltliche Abstimmung der Leistungen erfolgt in der Regel einvernehmlich vorab (schriftlich, fernmündlich und/oder per elektronischer Kommunikation). Unabhängig davon liegt das Letztentscheidungsrecht bezüglich der konzeptionellen und gestalterischen Umsetzung der Produktion (z.B. im Hinblick auf Belichtung, Bildkomposition, o. dgl.) beim ANBIETER.
7.2. Der Klient stellt sicher, dass sämtliche mit der Leistungsdurchführung im Zusammenhang stehende Rechte bezüglich der vor der Kamera Mitwirkenden, der Location und/oder sonstiger Dritter vorliegen und stellt den ANBIETER von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
7.3. Der Klient ist verpflichtet, zum vereinbarten Aufnahmetermin pünktlich zu erscheinen. Verspätungen am vereinbarten Aufnahmetag hat der Klient unverzüglich anzuzeigen. Sofern durch eine vom Klienten verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der Klient zu tragen.
7.4. Der Klient ist verpflichtet, im Fall einer Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Shootingtermin die entstandenen Kosten, mindestens jedoch 30% der vereinbarten Vergütung an den ANBIETER zu erstatten. Im Falle einer Absage innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Shootingtermin, ist der Klient verpflichtet, die vereinbarte Vergütung voll zu erbringen, es sei denn, zwischen den PARTEIEN wird einvernehmlich ein
Ersatztermin vereinbart. Der ANBIETER muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
7.5. Sofern im Einzelfall nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gehört zur geschuldeten Leistung des ANBIETERS auch die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen. Dazu gehört insbesondere, aber nicht abschließend, eine (nach dem gängigen Stand der Technik durchgeführte) Farbkorrektur.
7.6. Nach Durchführung sämtlicher vereinbarter Leistungen steht die finale Fassung der Bilder bzw. Bildauswahl respektive Videoauswahl für den Klienten zum Download bereit und/oder wird dem Klienten auf einem USB-Stick zur Verfügung gestellt. Die Bilder und Videos können im Bearbeitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden.
7.7. Soweit vertraglich keine anderslautende Regelung getroffen ist, wird die Erstellung und Bearbeitung der Aufnahmen, sowie aller weiteren vertraglich vereinbarten Leistungen durch eine Pauschalvergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgegolten. Durch die Pauschalvergütung ist auch die Übertragung der Rechte durch den ANBIETER an den Klienten gem. Vereinbarung umfasst sowie eine Korrekturschleife hinsichtlich der
Nachbearbeitung der Aufnahmen. Weitere Änderungen sind kostenpflichtig gem. Preisliste.
7.8. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Reisekosten, Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem Klienten zur Last und sind von einer Pauschalvergütung nicht umfasst.
7.9. Der ANBIETER überträgt auf den Klienten die im Zusammenhang mit der
Vertragsdurchführung entstandenen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, und sonstigen Rechte, einschließlich möglicher im Zeitpunkt der Vertragsunterschrift noch unbekannter Nutzungsrechte. Sämtliche Rechte stehen dem Klienten ab dem Zeitpunkt ihrer Übertragung zur einfachen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzung zu. Die (gewerbliche) Weitergabe bzw. der Verkauf durch den Klienten ist
unzulässig.
7.10. Sofern die Aufnahmen durch Nachbearbeitungen oder eine erfolgte Korrekturschleife verändert werden, findet die Rechteübertragung erst mit der endgültigen Werkfassung und dessen Zurverfügungstellung statt. Unbearbeitetes Bildmaterial ist von der Rechteübertragung nicht umfasst.
7.11. Der Klient ist bei jeglicher Nutzung der Bilder in allen Medien (einschließlich online und Print) verpflichtet, den ANBIETER in angemessener Form als Urheber unter der Angabe der Homepage bzw. des Instagram Profils anzugeben.
8. Besondere Bestimmungen im Bereich Workshops / Schulungen
8.1. Der ANBIETER bietet unterschiedliche Schulungen, Beratungen und Seminare an, die multimedial, videobasiert, telefonisch und/oder vor Ort stattfinden können. Die Leistungen erfolgen je nach Leistungspaket standardisiert und/oder individualisiert und können einzeln oder gruppenbasiert durchgeführt werden und insbesondere auch Videos,
Audioaufnahmen und/oder Online-Kurse beinhalten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und Klient.
8.2. Die PARTEIEN sind sich darüber einig, dass der ANBIETER dem Klienten gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen und/oder wirtschaftlichen Erfolg schuldet.
8.3. Die Leistungserbringung durch den ANBIETER ist an die vereinbarten Termine geknüpft. Eine Übertragung des Leistungsanspruchs auf einen späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen.
8.4. In Bezug auf die Inhalte der Workshops und Schulungen steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
8.5. Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
8.6. Der Klient erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein – einfaches – Nutzungsrecht zur Nutzung der Inhalte. Jegliche Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Der Klient ist insbesondere nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des ANBIETERS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Kursmaterialien und/oder Live- Workshops / Schulungen zu machen. Jeder Verstoß wird verfolgt und führt zu möglichen
Schadensersatzansprüchen.
8.7. Der Klient stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind.
8.8. Der Klient hat zu gewährleisten, dass die technischen Voraussetzungen bereitgehalten werden, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Dies betrifft z.B. eine hinreichend leistungsfähige Internetverbindung, PC/Notebook/Smartphone, Messengerdienste, etc. Der ANBIETER ist für etwaige Nichtverfügbarkeiten insoweit nicht verantwortlich.
8.9. Der ANBIETER ist jederzeit berechtigt, Termine digital (z.B. via Zoom, Teams, Google Meet,Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
9. Besondere Bestimmungen im Bereich der Herstellung von physischen Werbemitteln
9.1. Produktionsspezifische Besonderheiten bei der Herstellung von Werbemitteln
9.1.1. Geringfügige Abweichungen können nicht beanstandet werden. Dies gilt (sowohl innerhalb des Auftrags als auch im Vergleich zwischen Vorlage und Endprodukt) insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen;
- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat).
9.1.2. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der ANBIETER nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
9.2. Mehr- und Minderlieferungen
9.2.1. Mehr- und Minderlieferungen bis 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden.
9.3. Freigabeprozess
9.3.1. Nach Freigabe der Druckvorlagen durch den Klienten ist jegliche Haftung des ANBIETERS für Fehler ausgeschlossen. Ziffer 15.2 und 15.3 bleiben unberührt.
9.3.2. Nach erfolgter Freigabe sind Änderungen nur noch gegen Übernahme der entstehenden Kosten gem. Preisliste möglich.
9.4. Lieferbedingungen
9.4.1. Der Versand erfolgt grundsätzlich ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die voraussichtliche individuelle Lieferzeit wird dem Klienten rechtzeitig nach Beauftragung mitgeteilt. Etwaige Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich.
9.4.2. Die Preise schließen Verpackungs-, Fracht-, Porto-, Versicherungs-, und/oder sonstige Versandkosten nicht ein.
9.4.3. Der Klient verpflichtet sich, die notwendigen Mitwirkungspflichten zu erbringen, die zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungspflichten erforderlich sind und zu deren Erfüllung er durch den ANBIETER angewiesen worden ist. Bei einem Verstoß des Klienten gegen diese Pflicht ist der ANBIETER von seiner Leistungspflicht befreit.
9.4.4. Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich an die vom Klienten angegebene Liefer- bzw. Versandanschrift. Der Klient ist selbst dafür verantwortlich, die Versandadresse auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die vom ANBIETER genannten Lieferzeiten berechnen sich grundsätzlich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung.
9.4.5. Sendet das Transportunternehmen aufgrund der Unzustellbarkeit die versandte Ware an den ANBIETER zurück, trägt der Klient die Kosten für den erfolglosen Erstversand, sofern er den Umstand der erfolglosen Zustellung zu vertreten hat oder an der Annahme der angebotenen Leistung schuldhaft verhindert war.
9.4.6. Die Lieferung durch den ANBIETER erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der ANBIETER selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird. Wird der ANBIETER selbst nicht rechtzeitig oder richtig beliefert, informiert er den Klienten schnellstmöglich hierüber und erstattet mögliche bereits erfolgte Gegenleistungen des Klienten.
9.5. Fristen für Lieferungen
9.5.1. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Klienten zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Klienten voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn der ANBIETER die Verzögerung zu vertreten hat.
9.5.2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen zurückzuführen auf
- höhere Gewalt und/oder
- Virus- und sonstige Angriffe Dritter auf das IT-System des ANBIETERS, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten und/oder - nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Belieferung des ANBIETERS, verlängern sich die Fristen angemessen.
9.5.3. Der Klient ist verpflichtet, auf Verlangen des ANBIETERS innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
9.5.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Klienten unter verständiger Würdigung des Sachverhalts und Berücksichtigung seiner schutzwürdigen Interessen zumutbar sind.
9.6. Eigentumsvorbehalt
9.6.1. Der ANBIETER bleibt bis zum vollständigen Eingang der geschuldeten Vergütung Eigentümer der gelieferten Ware. Der Klient hat die Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
10. Vergütung
10.1. Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisübersicht geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. Die Zahlung erfolgt rein netto und ohne Abzug.
10.2. Sofern eine Einrichtungsgebühr vereinbart ist, fällt diese - sofern nicht abweichend geregelt- nur einmalig an. Im Rahmen einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
10.3. Die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Vergütung in voller Höhe besteht auch, wenn der Klient den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, soweit die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
10.4. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des Klienten durchführt, dem Klienten zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
10.5. Der Klient ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 7 Tagen.
10.6. Unterlässt der Klient eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
10.7. Der Klient kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
11. Verzug
11.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Klienten beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des Klienten umfassend erbracht wurden.
11.2. Ist der Klient mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
11.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 I BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Klient mit einer vereinbarten Ratenzahlung mit einer fälligen Rate gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
12. Sonstige Pflichten der Parteien zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
12.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
12.2. Der Klient stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Leistungsergebnisses erforderlich sind. Ist der ANBIETER daran gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und resultieren die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Klienten, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
12.3. Die Lieferung etwaiger Unterlagen sowie Adressen durch den Klienten an den ANBIETER erfolgt auf Kosten des Klienten. Der Klient haftet für deren Richtigkeit. Im Falle einer digitalen Datenübertragung ist der Klient für eine entsprechende Datensicherung verantwortlich.
12.4. Der ANBIETER haftet nicht für Texte, Bildmaterial, Marken oder dergleichen, welche der Klient zur Verfügung gestellt hat. Der Klient garantiert insoweit, dass der ANBIETER berechtigt ist, die bereitgestellten Materialien im Rahmen der zu erbringenden Leistungen zu nutzen und hierbei Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Klient wird den ANBIETER von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freistellen.
12.5. Der ANBIETER haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von beauftragten Werbemaßnahmen; die Prüfung der jeweiligen rechtlichen Zulässigkeit obliegt allein dem Klienten.
12.6. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung nicht zwingend eine Anwesenheit vor Ort erfordert dem Klienten gegenüber digital (z.B. via Zoom, Teams, Google Meet, Teamviewer oder dergleichen) durchzuführen.
12.7. Der Klient ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der Klient zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
13. Vertragslaufzeit
13.1. Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
13.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht explizit abweichend geregelt, mit Abschluss der Einrichtungsphase, spätestens einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
13.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
13.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Zahlungsbedingungen
14.1. Die Zahlung ist per Vorkasse und Rechnung möglich.
15. Haftung auf Schadensersatz
15.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Regelungen:
15.2. Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
15.3. Der ANBIETER haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
16. Mängelhaftung
16.1. Mängelansprüche des Klienten setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
16.2. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Klient nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der ANBIETER verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
16.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Klient nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
16.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Hinsichtlich der in 11.2 und 11.3 genannten Schadensersatzsprüchen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
16.5. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
17. Datenschutz, Geheimhaltung
17.1. Der Klient wird darauf hingewiesen, dass der ANBIETER personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
17.2. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
18. Abnahme
18.1. Sofern die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen.
18.2. Der ANBIETER kann vom Klienten nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
18.3. Die seitens des Klienten abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Klient sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
19. Urheberrecht
19.1. Der ANBIETER ist Rechteinhaber der im Rahmen der Vertragserfüllung vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Inhalte und Leistungen. Sämtliche Inhalte und Leistungen des ANBIETERS sind urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Dies gilt nicht für etwaige Rechte des Klienten an den von ihm an den ANBIETER zum Zweck der Veröffentlichung übermittelten Inhalten.
19.2. Der ANBEITER überträgt an den vereinbarten Leistungen die jeweiligen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte in sachlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht in dem Umfang auf den Klienten, wie dieser individuell bei Auftragserteilung festgelegt bzw. definiert wird. Sofern keine individuelle Regelung getroffen ist, werden nur die einfachen Rechte für die Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projekts und für die vereinbarte Projektdauer eingeräumt. Darüberhinausgehende Rechte (insbesondere Rechte zur Bearbeitung, Übertragung auf Dritte, Mehrfachnutzung, Vervielfältigung und/oder Verbreitung) werden nicht eingeräumt.
19.3. Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Klient gegenüber dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
19.4. Beansprucht der Klient darüberhinausgehende Rechte an den Leistungen des ANBIETERS, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die Höhe der zusätzlichen Vergütung richtet sich nach Umfang, Ort und Dauer der Nutzung sowie der wirtschaftlichen Bedeutung.
19.5. Die Rechteeinräumung an Leistungen des ANBIETERS gilt nur für die vom Klienten tatsächlich umgesetzten und bezahlten Arbeitsergebnisse, nicht dagegen für vom Klienten verworfene Vorschläge; die Nutzungsrechte daran verbleiben uneingeschränkt bei ANBIETER.
19.6. Der Klient gestattet dem ANBIETER unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des ANBIETERS („Testimonial-Nutzung“).
19.7. Der ANBIETER beansprucht sein Recht auf urheberrechtliche Nennung auf sämtlichen Werbemitteln.
19.8. Der Klient stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter belastet sind, vollumfänglich frei.
20. Widerrufsrecht
20.1. Der ANBIETER schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
21. Referenznennung
21.1. Der ANBIETER darf den Klienten in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
22. Allgemeine Bestimmungen
22.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist München.
22.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung mit der Nutzung der Webseite findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
22.3. Bei Bedarf werden von den Parteien schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
22.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
22.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den Klienten nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den Klienten in diesem
Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Klient den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom Klienten angenommen.
Stand: März 2025